Operiert wird aber auch dann nur selten, denn häufig ist eine Therapie mit Schiene (auch Orthese genannt) ausreichend. Sie dient zur Stabilisierung des Sprunggelenks. Unbedingt sollten jedoch Knochenbrüche oder knöcherne Bandausrisse ausgeschlossen werden. Um diese genau feststellen zu können, wird eine Röntgendiagnostik durchgeführt. Ohne bildgebende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall oder MRT) riskiert man eine unzureichende Behandlung der Sprunggelenksverletzung. Die Folge ist nicht selten eine schlechte Ausheilung mit dauerhafter Gelenkinstabilität und der Gefahr erneuter Bänderrisse.
Eine Arthrose behandelt der Arzt mithilfe von Physiotherapie, Medikamenten, Cortisonspritzen oder Bandagen. Befindet sich diese jedoch schon in einem fortgeschrittenen Stadium, kommt auch hier eine Operation in Frage, wobei die drei gängigen Methoden unterschiedliche Vor- und Nachteile aufweisen. Bei der arthroskopischen Gelenktoilette werden Knochenwucherungen und vernarbte Schleimhäute entfernt. Dies soll vor allem die Schmerzen verringern, kann aber auch die Beweglichkeit des Sprunggelenks wieder verbessern.
Die Versteifungsoperation (auch Arthrodese genannt) stabilisiert das obere Sprunggelenk besonders effektiv und reduziert Schmerzen mit hoher Sicherheit, unterbindet dafür jedoch die Beweglichkeit des Gelenks. Mit einem Kunstgelenk (OSG-Prothese) hingegen kann die Beweglichkeit des Sprunggelenks in geringem Maße beibehalten werden, jedoch reduziert es Schmerzen nicht ganz so zuverlässig wie bei der Versteifungsoperation und auch die Lebensdauer der Prothesenkomponenten stellt ein Risiko dar.